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Die Demokratie ist tot – Es lebe die Demokratie!

Die Demokratie ist tot? Aber sie wird doch ununterbrochen gelobt, gepriesen und geehrt, ist in jedermanns Munde. Das Bundesministerium für Inneres schuf gar ein Demokratiefördergesetz. Die Verteidigung der Demokratie sei die unbedingt notwendige Aufgabe des Staates, denn die Feinde einer offenen Gesellschaft sässen mit der AfD im Inneren und mit Russland im Äusseren. Deshalb muss unsere Demokratie wehrhaft sein, am besten eine wehrhafte Klimademokratie. So das Gebot der Ampelkoalition. Doch wie passt die Schaffung von Feindbildern mit einer demokratischen Gesellschaft zusammen?

Karl Popper beschrieb in seinem Werk «Die offene Gesellschaft und ihre Feinde» die Merkmale und Voraussetzungen der Demokratie. Er hob besonders die Kritikfähigkeit der Bürger hervor, die den Missbrauch von politischer Macht verhindern kann. Jeder sollte seine eigene Meinung frei äussern können und sagen was ist. Sagen wir also, um mit Herodot oder Rudolf Augstein zu sprechen, was ist.

Diejenigen, die den deutschen Staat verhöhnen oder delegitimieren, bekommen es mit einem starken Staat zu tun. Das ist die gegenwärtige Realität und die klingt so, als dürfe der Staat nicht mehr kritisiert werden. Die erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes erlauben es, Kritiker zu beobachten und strafrechtlich zu verfolgen. Wer sich frei äussert, seine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringt, läuft Gefahr, ins Visier der Observationskräfte zu geraten.

Wer traut sich schon, nach dieser politischen Einschüchterungsmassnahme noch frei zu sagen, was er über die Regierung denkt? Da hält man doch lieber den Mund. Austausch, Diskurs, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt – die Voraussetzungen jeder demokratischen Gesellschaft – werden unterdrückt. Die Regierung verengt den Spielraum für den Widerspruch, den Dissens, das Recht, Nein zu sagen, den von Hannah Arendt geforderten zivilen Ungehorsam und führt damit die Demokratie ad absurdum.

Die Ausweitung der Regierungsmacht

Das zukünftige Heil wird im Kampf gegen die angeblichen Feinde der Demokratie gesucht. Wenn diese besiegt sind, dann hätten wir einen wirklich demokratischen Staat. Um der Bedrohung Herr zu werden, müsse die Macht der Regierung ausgeweitet werden.

Doch jede Ausweitung dieser Macht richtet sich gegen die Demokratie. Mit der Wahlrechtsreform, der Reform der Wegzugsbesteuerung, dem Hinweisgeberschutzgesetz, dem Demokratiefördergesetz, dem Gesetz zur Volksverhetzung oder dem Digital Service Act werden nicht etwa die demokratischen Rechte des Individuums gestärkt und geschützt, sondern lediglich die Macht der Regierung.

Selbst wenn wir rein hypothetisch davon ausgehen würden, dass die Ampelregierung tatsächlich mit ihren neuen Gesetzen und Gesetzesverschärfungen ausschliesslich und allein die Demokratie schützen will, wäre ihr Vorgehen falsch. Denn es ist immer möglich, dass zukünftig eine tyrannische oder diktatorische Regierung an die Macht kommt, die die neuen Gesetze für unlautere Zwecke nutzen und sie gegen die Bevölkerung einsetzen könnte.

Die Ausweitung der Macht der Regierung ist daher immer zu vermeiden und sie ist gegenwärtig in keiner Weise gerechtfertigt.

Die Feinde der Demokratie

Eine Regierung, die meint, die Skepsis gegenüber seiner Politik zu mRNA-Impfstoffen, Klimawandel oder Ukraine-Krieg mit undemokratischen Methoden bekämpfen zu müssen und die dazu ihre Feinde genau definiert, läuft Gefahr, autoritär zu werden und sich abzuschliessen.

Der Aufbau von Feindbildern hat rein gar nichts in einer demokratischen Gesellschaft verloren. Denn diese richtet sich gerade gegen jede Siegesvorstellung, gegen das Ausgrenzen und Verfolgen Andersdenkender, gegen den Faschismus. Der Aufbau von Feindbildern ist vielmehr ein Merkmal totalitärer Staaten und dient der Aufrechterhaltung ihrer Macht.

Mit der Kriminalisierung des legitimen Widerstandes gegen die Corona-Massnahmen und der gewaltsamen Unterdrückung der Proteste durch die Polizei 2021 und 2022, bekam das politische Handeln eine neue Qualität. Das demokratische Recht auf freie Meinungsäusserung wurde untergraben. Das hätte in einer Demokratie nicht passieren dürfen. Die Opposition wurde delegitimiert und als Minderheit nicht mehr geschützt. Die Regierung hatte nun freie Hand und hat sie bis heute.

Gegenwärtig sind es primär die propagierten Vorstellungen des Sieges über Russland, die unbedingte Notwendigkeit der Rettung des Klimas und der Kampf gegen rechts, die von ihr als absolute Wahrheiten vorgegeben werden.

Unser demokratischer Staat

Ein demokratischer Staat zeichnet sich jedoch gerade dadurch aus, dass die Wahrheit nicht vorgegeben, sondern gesucht wird. Der demokratische Staat ist klein und es gibt in ihm Institutionen, die sich gegen eine unkontrollierte ökonomische und politische Macht richten, Institutionen, die die Herrschenden kontrollieren. Die Einhegung der Macht dient ihrer Begrenzung. Das scheint gegenwärtig nicht zu funktionieren.

Die öffentlich-rechtlichen Medien, Judikative und Verfassungsschutz stehen stattdessen weitestgehend unter der Kontrolle der Regierung. Selbst das RKI und damit die Wissenschaft ist weisungsgebunden. Ausländische Fernsehsender werden verboten, YouTube-Videos gelöscht, Menschen mit abweichender Meinung öffentlich diffamiert. Politiker beschimpfen und verklagen Demonstranten, Parteien sollen verboten werden. Mit dem neuen Digital Services Act ist es der Regierung möglich, ganze Plattformen wie Twitter, YouTube oder Instagram einfach abzuschalten.

Die Regierung kontrolliert die Bürger, doch wer kontrolliert die Regierung? Wer verhindert, dass sie selbst gegen das Grundgesetz verstösst? Wer massregelt sie, wenn sie willkürlich und übergriffig handelt?

Was ist zu tun, wenn eine übermächtige Regierung der Bevölkerung unter dem Vorwand des Ukraine-Kriegs und im Namen des Klimaschutzes eine Situation aufzwingt, die sie nicht verantworten, aber auch nicht ändern kann? Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

Das Verhalten des Innenministeriums erweckt vielmehr den Anschein, dass, zeitgleich mit der ständig wiederholten Aufführung des Theaterstückes über unsere Demokratie, dieselbe hinter den Kulissen heimlich abgebaut wird. Sie wird vorgespielt und vordergründig geehrt, jedoch im Hintergrund verachtet und entwertet.

Die Absetzbarkeit der Regierung

Die Feindbilder dieser Demokratie werden hochgehalten, die bunte Demokratiefahne immer höher gehisst, doch die realen Lebensbedingungen der Menschen sinken und werden mit jedem Jahr schlechter. Die Inflation steigt und der Krieg rückt näher. Friedensziele gibt es nicht. Von der Politik beteuerte Absichten werden nicht umgesetzt. Die Bevölkerung wird hin- und mit Oberflächlichkeiten bei Laune gehalten.

Das Ergebnis der Europa-Wahl hat diese Politik nun delegitimiert. Nicht mit der nun verbotenen Verhöhnung, sondern mittels einer regulären Wahl. Die regierenden Parteien haben ihre Mehrheit verloren. Hat das Folgen? Gibt es Neuwahlen? Fehlanzeige. Es scheint, dass es selbst derjenige mit einem starken Staat zu tun bekommt, der die Bundesregierung auf legalem Weg delegitimiert.

Nach Karl Popper ist die Möglichkeit, die Regierung ohne Blutvergiessen abzuwählen, das entscheidende Merkmal der Demokratie. Eine Gesellschaftsform, in der das nicht möglich ist, bezeichnet er als Diktatur oder Tyrannei. Die Absetzbarkeit der Regierung ist so bedeutend, weil die Regierung dann einen Anreiz hat, sich so zu verhalten, dass die Menschen mit ihr zufrieden sind.

Die Reaktion der Ampelparteien auf die Wahlergebnisse zeigt deutlich, dass sie nicht gewillt sind, diesem Prinzip zu folgen. Stattdessen verharmlosen die Medien die Wahlniederlage als «Denkzettel». Sie ist jedoch kein Denkzettel, sondern die eindeutige Entscheidung der Bevölkerung gegen die Regierung.

Die Koalition aus drei etablierten Parteien ist folglich zwar theoretisch absetzbar, doch praktisch wohl kaum. Erst recht nicht, wenn einer der drei Koalitionspartner durch die CDU ersetzt wird und erst recht nicht, wenn die öffentlich-rechtlichen Medien, also die Macht über die Köpfe, unter staatlicher Kontrolle stehen.

Keine guten Aussichten? Vielleicht, doch wenn die Demokratie es trotz aller Widerstände, die ihr entgegenstehen, schafft, sich zu reorganisieren, sich wieder durchzusetzen, sich auf ihre Werte zu besinnen, dann, allerdings nur dann steht uns eine lange Phase des Friedens und der Freiheit bevor.

Denn, wie schon Karl Popper erkannte: «Wenn unsere Wachsamkeit nachlässt, wenn wir unsere demokratischen Institutionen nicht verstärken, dem Staate aber zusätzliche Gewalt verschaffen, dann kann es leicht geschehen, dass wir unsere Freiheit verlieren. Wenn aber die Freiheit verloren ist, dann ist alles verloren, denn nur die Freiheit kann die Sicherheit sichern.»

Was also tun? Der Mensch ist der Souverän. Jeder kann sich für die Humanität, die Menschenrechte und den Frieden einsetzen. Jeder kann für seine individuellen Bedürfnisse kämpfen. Jeder kann Nein sagen, nicht mitmachen, widersprechen. Das ist Demokratie. Nur davon lebt sie. Es lebe die Demokratie! ♦

von Tom Reimer

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Tom Reimer ist promovierter Neurobiologe und unabhängiger Autor. Er schreibt neben Artikeln Gedichte und Essays, spielt Kabarett, macht Filme und Musik – alles mit der vielleicht unbegründbaren Motivation und Hoffnung, unsere Kultur bereichern zu können. Sein neustes Buch «Schaffen wir eine neue Kultur – Weil Menschsein mehr ist als Ökonomie» ist 2023 erschienen.


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Nie wieder!

«Freiheit ist das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.» – Wer dieses Orwell-Zitat heute, im besten Deutschland aller Zeiten, in die Tat umzusetzen versucht, muss feststellen, dass recht haben und recht bekommen zweierlei Dinge sind und dass er mit happigen Konsequenzen rechnen muss, wenn er auf sein Grundrecht der freien Meinungsäusserung besteht.

Kaum ist ein regierungskritischer Wortbeitrag online, auch auf einem privaten Social-Media-Kanal, dauert es nicht lange und der Staatsschutz klopft an die Tür, um diese schon Sekunden später unsanft einzutreten. Vollkontakt mit dem eigenen Fussboden ist im Anschluss die nächste Erfahrung, die der bis dahin unbescholtene Bürger mit den vom Staat geschickten Ordnungshütern machen kann. Früher musste man schon unter Terrorverdacht stehen, einschlägiger Waffenschieber sein oder Mitglied einer Drogenbande, um so behandelt zu werden.

Heute, in Faeser-Deutschland, reicht es, wenn die Regierung sich vom Bürger gestört fühlt. Kritik ist in Deutschland weitgehend unerwünscht. Es sei denn, sie betrifft die offizielle Opposition im Inland oder den «Despoten der Woche» im Ausland. Letzterer darf dann mit allen möglichen Herabsetzungen in den Dreck getreten und seiner Menschlichkeit beraubt werden. Ein solches Verhalten ist, entspricht es dem offiziellen Narrativ, sogar ein Karriere-Booster. Schreibe in Deutschland ein völlig verzerrendes Buch über Putin, Orban, Erdogan, Trump oder ganz China und du kannst dich vor Einladungen in die grossen Talkshows zur Primetime nicht mehr retten. Das «Teile und herrsche»-Prinzip der Römer funktioniert immer noch. Ab und an lässt man, übersetzt gesprochen, noch die Löwen rein, um zum Beispiel einen dem Mainstream zum Thema X widersprechenden Gast von parallel geladenen Speichelleckern des Systems öffentlich demontieren zu lassen. Damit das nicht unfreiwillig aus dem Ruder läuft, sieht sich das Opfer immer als Solist auf verlorenem Posten. Während die gekauften Gäste mit mindestens drei Personen in der Überzahl vertreten sind und stets ausreden dürfen, wird dem Opfer vom Talkmaster permanent in die Parade gefahren, um ihn aus dem Konzept oder gar nicht erst zu Wort kommen zu lassen. Werden solche scheinbar offenen Gesprächsrunden nach ihrer Liveübertragung vom mit Gebühren finanzierten Sender ins Netz gestellt, fällt auf, dass die Produzenten solcher Propaganda-Shows stets die Foren schliessen. Nicht im Nachhinein versteht sich, nein, von Anfang an. Der Bürger soll im Nachgang nie die Möglichkeit bekommen, seine Meinung frei zu äussern. Das System hat eine höllische Angst davor, dass die Konsumenten solcher GEZ-Veranstaltungen sich in Massen über das offensichtlich abgekartete Spiel beschweren und vor allem der Einzelne erkennen könnte, dass er mit seiner Erkenntnis doch gar nicht so alleine steht.

Regierungskritik als «Hassverbrechen»

Die aktuelle Bundesregierung erinnert in ihrer Verbohrtheit an das Politbüro aus dem Jahre ’88. Man befindet sich in einem Elfenbeinturm und wünscht keinen Kontakt mehr zu der Gruppe, die sich selbst als das Volk sieht. Um diesem Volk, dem aufmüpfigen Bürger, massenwirksam das Maul zu stopfen, hat die Regierung in Berlin eine neue Form des Verbrechens erfunden: «Delegitimierung des Staates». Legitime Kritik an der Regierung wird so immer häufiger auf die Stufe eines Kapitalverbrechens gehievt. Früher nannte man das schlicht Zensur. Heute ist es die offizielle Methode, um Demokratie zu schützen. Nur vor wem? Den Andersdenkenden?

von Kayvan Soufi-Siavash

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Kayvan Soufi-Siavash ist seit 1986 Reporter, erst beim Privatradio, dann bei ZDF, ARD, Pro 7 und Deutsche Welle. Ab 2011 mit KenFM aktiv, aus dem 2021 apolut.net wurde. 2023 startete sein neues Soloprojekt soufisticated.net.


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«WHO cares?»

Der Gesundheitsökonom Konstantin Beck wirft in seiner Vorlesung an der Universität Luzern einen kritischen Blick auf die Corona-Zeit. In seinem neusten Buch «WHO cares?» warnt er vor weiteren Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik und den aktuellen Plänen der Weltgesundheitsorganisation.

Auch mehr als zwei Jahre nach dem politisch erklärten Ende der Corona-Pandemie fehlen Anzeichen einer Aufarbeitung weitgehend. Mehr als Beteuerungen von den damals Verantwortlichen sind kaum zu vernehmen. Es scheint die Überzeugung vorzuherrschen, man habe die Krise insgesamt gar nicht so schlecht gemeistert.

Anders sieht dies Dr. Konstantin Beck, Titularprofessor für Versicherungsökonomie an der Universität Luzern. Unter dem Titel «Gesundheitsökonomie – Aufarbeitung der Covid-19-Politik» hat er im Frühlingssemester eine Vorlesung lanciert mit dem Ziel, mit aktuellem Datenmaterial das Geschehen seit März 2020 einzuordnen. Das thematische Spektrum ist breit: Probleme bei der Übersterblichkeitsberechnung, Stärken und Schwächen epidemiologischer Modellierung, statistisches Framing oder die politische Rolle von Wissenschaft werden ebenso diskutiert wie Verfassungsgrundsätze, Kosten-Nutzen-Analyse der Corona-Massnahmen und das Verhalten von Behörden und Medien.

Corona ist nach wie vor kontrovers. Die Universität lasse ihm aber Freiraum in der Bestimmung seiner Themen innerhalb seines Fachbereichs, sagt Beck. Nach aussen rechtfertigen müsse er sich aber selbst. «Ich bin Ökonom und Statistiker. Über Virenmutationen zu sprechen wäre nicht seriös. Worüber ich spreche, kann in der Regel aus statistischen Quellen abgeleitet werden. In der Vorlesung geht es auch darum, Studenten beizubringen, was aus der Quellenlage herausgelesen werden kann und was nicht.» Beck legt viel Wert darauf, dass die Lehrveranstaltung mit Inputs arbeitet, die Erkenntnis fördern. Dazu lade er gelegentlich andere Fachleute in die Vorlesung ein, etwa den ehemaligen Chefarzt der Infektiologie Professor Pietro Vernazza. «Wir analysieren dann zum Beispiel ein epidemiologisches Modell und erklären, weshalb es bei Masern funktioniert, aber nie bei einer Grippe.» Die Vorlesung stosse auf viel Resonanz, erklärt Beck. Noch nie seien so viele Gasthörer gekommen wie jetzt. Diese seien in der Regel wesentlich älter als die Studenten, es ergeben sich spannende Diskussionen zwischen den Generationen, die normalerweise nicht so viel miteinander ins Gespräch kommen, so Beck. Gerade beim Thema Corona sei es wichtig, Diskussionen anzustossen.

Diffamierung statt Diskussion

Beck sieht eine Gesellschaft, die gespalten ist: «Diejenigen, die Massnahmen eher befürworten, berufen sich auf Studien, etwa zur Impfung, und sagen den anderen: Wenn ihr die Wissenschaft infrage stellt, seid ihr Neandertaler.» Die anderen wiederum würden sagen: Die Aussagen der Wissenschaft sind falsch, wir sehen die Evidenz in der Statistik. «Beide Gruppen haben recht», so Beck, «deswegen können beide auf ihren Positionen beharren.»

Die Informationen, die zur Politik und zu den Medien gelangen, seien oft Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bereits verzerrt dargestellt werden und dann von Politik und Medien wiederum verzerrt wiedergegeben würden. «Wenn man die wissenschaftlichen Artikel bis zuletzt durchliest, finden sich oft starke Relativierungen der Aussagen», stellt Beck fest. Die erste Gruppe berufe sich auf solche Zusammenfassungen, die zweite liegt seiner Meinung nach bezüglich der Inhalte oft richtig.

Dieser Umstand ist gemäss Beck der Grund für die Spaltung: «Die zweite Gruppe ist nicht unwissenschaftlich, sondern liest die Artikel vielleicht einfach genauer. Ich vermute, dass die Zusammenfassungen nicht zufällig unvollständig sind. Das dürfte in einem Peer-Review-Prozess nicht vorkommen. Das ist ein Armutszeugnis der medizinischen Wissenschaft.» Dass die Peer-Review-Verfahren offenbar nicht sauber funktionieren, sei alarmierend, insbesondere weil im Bereich der Gesundheit bestimmte Aussagen unmittelbare gesundheitliche Konsequenzen haben können. Dieser Missstand wurde jedoch schon vor Corona festgestellt: Es gibt etliche Studien zu methodischen Problemen, die veranschaulichen, wie häufig statistische Fehler und Tricks in medizinischen High-Level- Publikationen enthalten sind – etwa der berühmte Artikel «Why Most Published Research Findings Are False» des renommierten Gesundheitswissenschaftlers und Statistikers John P. A. Ioannidis aus dem Jahr 2005.

von Armin Stalder

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Prof. Dr. Konstantin Beck ist Titularprofessor für Versicherungsökonomie an der Universität Luzern und gesundheitspolitischer Berater.

Konstantin Beck: «WHO cares? – Die Schweizer Pandemiepolitik und der Einfluss der WHO – ein populärwissenschaftlicher Positionsbezug», 2024, 166 Seiten, Edubook/Merenschwand. CHF 17.- plus Versand.


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Das Schöne, das Hässliche und die Schweiz

Corona war für mich ein Abschiednehmen von vielem: Staatsvertrauen, Freunde und Vorbilder. Als sich Bardill mit mutigen Zwischenrufen in seiner Kolumne in der Zeitung Südostschweiz kritisch zum Regierungsnarrativ äusserte, fiel mir ein Stein vom Herzen. Wer heute dem Text seines Liedes «Revolution» lauscht, denkt, es muss brandaktuell und aus den Erfahrungen der letzten Jahre gewonnen worden sein. Doch produziert wurde es bereits 2014. Bardill stellt darin die Frage:

«Meinsch es kämi no so wiit, dass d´Lüt Überwachigskameras usde Halterige rissed und am Bode verschlönd …, wils langsam gnueg händ, plötzlich verwacht, wo langsam Muet hat und nüme mitmacht, wo langsam ufstoht usser Rand und Band, sin Käfig umlohnt wie en wilde Elefant!»

Wiederum stimmt das Lied «Dis Land mis Land» ganz andere, versöhnliche Töne an:

«Jo das isch d´Schwyz, gib mer dini Hand, jo das isch d´Schwyz, dis Land, mis Land. Es isch es Land mit Bäch und Seen, Berge, Täler, Dörfer, Städt, so viel Mensche, so viel Sprooche und e Gschicht, wo Gschichte hätt, s isch e Gschicht vo tuusig Johre, s isch e Gschicht vo einem Tag, s isch e Gschicht, dass nüd verloore isch, solang mes liebe mag.

Wer ist er, dieser Schweizer Künstler, der einerseits die Heimat besingt, andererseits die Mächtigen anprangert? Wir haben den Künstler in Scharans im Kanton Graubünden persönlich zum Gespräch getroffen. Bereits über sein Atelier, in dem er uns empfing, gibt es viel zu erzählen. Es wurde durch den Architekten Valerio Olgiati entworfen und gilt als sogenanntes Antihaus. Es besteht aus rotem Beton, ist übersät mit Rosetten, Fenster sucht man vergebens, ein Dach hat es auch keines. Dafür gibt es einen Innenhof und einen freien Blick in den Himmel, Schiebewände zum Aufziehen und freie Sicht auf den Beverin.

«DIE FREIEN»Linard Bardill, was bedeutet dir Heimat?

Linard Bardill: Als Kind war für mich Heimat Landschaft. Das Tal. Später dann waren Heimat andere Menschen, Kollegen. Irgendwann beginnst du, dein Ich zu entwickeln. Dann hast du das Gefühl, die Heimat muss bei dir sein. Du selbst bist die Heimat. Dann kriegst du mit einer Frau zusammen Kinder und merkst, die haben auch Bedürfnisse; jetzt musst du dein Ego zurückstecken. Dann gibt es eine Mischung aus den drei Heimaten: Boden, Menschen, Ich. Ich glaube, man erwacht an anderen Menschen. Wenn du diese Bewusstwerdung weiterentwickelst, kannst du auch am Berg erwachen. Darin kriegst du eine Ahnung, was das Leben sein könnte, was dein Schicksal sein könnte. Was die Welt ist.

~

In diesem Moment erklingen die Glocken der Scharanser Kirche. Bardill öffnet die Tür seines Ateliers, der Klang der Glocken dringt ins Innere, erfüllt den Raum.

~

LB: In Scharans wird noch verkündet, wenn jemand gestorben ist. Die Bewohner werden durch den Klang daran erinnert, dass sie irgendwann auch sterben werden. Es ist eine spirituelle Schwingung. Wenn alles schwingt, wie Tesla und andere sagen, dann sind diese Glocken Magie. Und das ist für mich auch eine Anbindung an die Welt, auch eine Art von Heimat.

Du hast auch viele Lieder für Kinder komponiert und Geschichten geschrieben. Was sagst du einem Kind, das in der Schweiz geboren ist?

LB: Ich habe mir überlegt, ob es möglich ist, mit allem Schönen und Hässlichen, das die Schweiz hat, eine zeitgenössische Hymne für Kinder zu schreiben. Ich wollte dabei bewusst nicht auf das gemeinsame Erbe eingehen, sondern auf das, was man gerne hat, was man liebt. Für das, was man liebt, investiert man seine Energie, das ist dann auch nicht verloren. Dabei geht es um beständige Werte wie das Erhalten der Freiheit. Um den Erhalt von Freiraum, den die Leute eigentlich zugute haben in dieser Welt, um ihre Erfahrungen machen zu können, und dabei den Staat möglichst klein zu halten. Ja, das klingt jetzt wie eine SVP- oder FDP-Parole. Aber ich finde schon, je mehr der Staat das Gefühl hat, er müsse die Probleme der Leute lösen, desto mehr geht es in die Hose. Es wird nicht gehen.

von Prisca Würgler

***

Die Fortsetzung des Interviews erscheint in der nächsten Ausgabe von «DIE FREIEN». Im zweiten Teil verrät uns Linard Bardill, wieso die Corona-Krise für ihn sowohl Trauma als auch Augenöffner war und wie er seinen weiteren Weg als Pazifist und Brückenbauer sieht.


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Mein Halbtax auf Papier

Kann man auch als Abo-Besitzer ohne Datenspur im öffentlichen Verkehr unterwegs sein? Ein Selbstversuch.

«Alle Billette vorweisen bitte!» Das Herz rutscht mir in die Hose. Jetzt ist es also soweit. Ich krame nervös in meiner Tasche herum und ziehe ein gefaltetes A4-Blatt heraus. Wird es wohl glatt gehen? Wird die Zugbegleiterin mein Halbtax-Abo akzeptieren? Ich habe es selbst gebastelt: eine Kaufbestätigung meines Abos mit aufgeklebtem Konterfei und meiner Unterschrift. Letztere liess ich unkompliziert auf der Gemeinde beglaubigen. Heute zeige ich «mein» Halbtax zum ersten Mal.

Wer wohl alles über meine Reisen Bescheid weiss?

Das Dokument entsprang meinem Bestreben, auch als Abo-Besitzer ohne den SwissPass im öffentlichen Verkehr unterwegs sein zu können. Die rote Karte kam mir zunehmend verdächtig vor, nachdem ich in der Zeitung über eine Datenpanne beim SwissPass gelesen hatte. Eine halbe Million Kundendaten sollen online einsehbar gewesen sein. Wer wohl sonst noch alles über meine Reisen Bescheid weiss? Die SBB schätze ich als eines jener Unternehmen ein, die auf eine digitale Zukunft drängen. Und der SwissPass ist Ausdruck davon.

Ich fragte die SBB um ein Halbtax auf Papier an. «Das Abo gibt es nur noch mit SwissPass», lautete die Antwort. (Was nicht ganz stimmt: SBB-Mitarbeiter können heute noch mit der alten dunkelblauen Abo-Karte unterwegs sein. Diese ist zwar ebenfalls nicht aus Papier, aber enthält keinen Speicherchip.) Deshalb mein Kniff mit der Kaufbestätigung. Diese schickte mir die SBB innert weniger Tage zu.

Daten reichen bis in die 1990er-Jahre zurück

Doch was speichert das grösste Schweizer ÖV-Unternehmen eigentlich? Die Datenabfrage bei der SBB zeigt, dass Bewegungsdaten über längere Zeit gesammelt werden. Jedes online gelöste Ticket der letzten fünf Jahre ist gespeichert. Die Abo-Daten reichen bis in die 1990er-Jahre zurück. Meiner Aufforderung folgend, sicherte mir die SBB die Löschung dieser Daten zu. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, da ich weder die Datenabfrage noch die Löschung überprüfen kann. Weiter wollte ich wissen, was der Zugbegleiter bei der Ticketkontrolle alles auf seinem Gerät speichert oder weitergibt. Gemäss Auskunft der SBB werden die Daten nicht weiterverwendet – ausser man zeigt sein Billett mit dem Handy. Hier müsse sichergestellt werden, dass die Tickets nicht an andere Reisende weitergereicht werden – etwa als PDF-Datei. Also wird der Reiseweg registriert.

Mit Bargeld und ohne Abo

Das nicht ganz überraschende Fazit: Die SBB besitzen mehr Daten über unsere Bewegungen mit dem öffentlichen Verkehr, als sie tatsächlich brauchen. Je digitaler wir unterwegs sind, desto transparenter werden unsere Reisen. Wer nur mit der SBB-App reist, ist ein offenes Buch. Für einen Überwacher werden diese Daten interessant, wenn er sie zum Beispiel mit Daten über den Gesundheitszustand oder die politische Überzeugung kombiniert. Wer sein Ticket mit Bargeld am Automaten löst – gemäss SBB ist dies mindestens noch bis ins Jahr 2035 möglich – und ohne Abo unterwegs ist, hinterlässt hingegen kaum eine Datenspur.

Ach ja, das Abo! Mittlerweile ist die Zugbegleiterin bis zu mir vorgedrungen. Ich strecke ihr mein Halbtax-Abo auf Papier hin, möglichst gelangweilt natürlich. Sie greift danach und schaut es sich an. Bange Sekunden vergehen. Sie reicht es zurück und … wünscht mir weiterhin eine gute Fahrt! Als sie weg ist, wandert ein Lächeln in mein Gesicht und mein Herz nimmt wieder seinen gewohnten Platz ein. ♦

von Lorenzo Vasella

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Lorenzo Vasella ist ehemaliger Journalist und arbeitet heute als Gemeindeverwalter. Er war unter den ersten seines Jahrgangs, die ihre Klassenarbeiten digital verfassten. Heute schreibt er seine Briefe gerne wieder von Hand.


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Die vierte Wende, Teil 2

Im ersten Teil dieses Beitrags haben Sie erfahren, wie die Menschheitsgeschichte von stets wiederkehrenden Zyklen geprägt ist, die in Wechselwirkung zu vier immer gleichen Archetypen der Generationen stehen. Eindrücklich belegen die Generationenforscher William Strauss und Neil Howe diese These anhand der Geschichte vom 15. Jahrhundert bis heute – und darüber hinaus.

Denn im Jahr 1997 konnten die beiden US-Autoren anhand dieser These gespenstisch genau nicht nur das Verbrechen vom 11. September in New York vorhersagen, sondern warnten im selben Jahr vor der autoritären Reaktion der Behörden auf eine kommende Virenpandemie. Doch für ein vollständiges Bild auf das Weltgeschehen und den Menschen fehlt den Autoren eine verschwörungsrealistische Perspektive auf die Zyklen und den kommenden Höhepunkt der Krise.

Denn die vierte Wende ist seit Jahrhunderten geprägt von totalen Kriegen. In dieser vierten Wende des Informationszeitalters ist dies zunächst ein Krieg um die Köpfe. Und der hat längst begonnen. Es ist ein Krieg der Machtelite gegen die allgemeine Bevölkerung. Aus diesem Umstand macht die kriegsführende Elite keinen Hehl. Der Milliardär Warren Buffett erklärte mehrfach: «Es gibt einen Krieg, ja, aber es ist meine Klasse, die reiche Klasse, die den Krieg führt, und wir gewinnen.» …

von Michael Bubendorf


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Stromgesetz

Salamitaktik zur Abschaffung der Gemeindeautonomie

«Die Mitspracherechte der Gemeinden werden nicht angetastet», wiederholt Bundesrat Rösti immer wieder. Der Bund spricht von der «Wahrung von Mitsprache- und Beschwerdemöglichkeiten», das Stromgesetz ändere «nichts an den demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Abstimmungen zu konkreten Projekten bleiben auch bei einer Annahme der Vorlage weiterhin möglich (Faktenblatt UVEK).

Diese Aussagen sind falsch. Das revidierte Energiegesetz enthält eine vom Bund und den grossen Medien bislang eisern verschwiegene Bestimmung (Art. 13 Abs. 3):

Erkennt der Bundesrat einer Anlage ein nationales Interesse (…) zu, so kann der Bundesrat zudem beschliessen, dass die notwendigen Bewilligungen in einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren erteilt werden.

Konzentriert und abgekürzt heisst: Planungsverfahren auf kantonaler Ebene unter Ausschaltung der Gemeinden und möglicher Einschränkung der Rechtsmittel. Die Ermächtigung bezieht sich auf Anlagen, welche die erforderliche Grösse und Bedeutung für das nationale Interesse nicht erreichen – weniger als 20 Gigawattstunden pro Jahr, das sind Windparks mit in der Regel bis zu drei oder vier Windturbinen – und denen der Bundesrat trotzdem das nationale Interesse zusprechen kann. Bisher war das eine Ausnahmeregelung, neu wurde diese Einschränkung gestrichen. Allein in Zürich gibt es Stand heute 18 Eignungsgebiete für solche kleinere Windindustriegebiete, und es könnten noch mehr werden, wenn sich bei anderen Eignungsgebieten im Zuge der fortschreitenden Planung Einschränkungen ergeben.

Warum sollen gerade Windparks mit drei bis vier Turbinen besonders schnell und undemokratisch realisiert werden dürfen? Aus den Protokollen zur Beratung erschliesst sich der Grund. Die Bestimmung geht zurück auf einen Minderheitenantrag des ehemaligen Ständerats Knecht, der davon ausging, dass für grössere Anlagen bereits die Beschleunigungsvorlage vorgesehen ist und der mit seinem Antrag diese «Beschleunigung» auch für kleinere Solar- und Windparks haben wollte. Es war ihm wichtig, mit seinem Antrag «einen ersten Entscheid zugunsten von schnelleren Verfahren zu fällen».

Dieser Eingriff in die Demokratie auf kommunaler Ebene bei kleineren Windparks steht nicht alleine da. Der schrittweise Abbau der Gemeindeautonomie im Sinne der Salamitaktik ist schon länger im Gange.

«Nationales Interesse» als Hebel zur Durchsetzung von Windindustriegebieten

Neben der direkten Einschränkung der Gemeindemitbestimmung gibt es auch die indirekte. Begonnen hat diese mit dem Energiegesetz 2016. Um Windparks gegen den Willen der Bevölkerung und Gemeinden durchsetzen zu können, wurde ihnen ein «nationales Interesse» zuerkannt. Die Schwelle liegt bei einer Stromproduktion von 20 GWh jährlich. Das ist sehr niedrig, ist vergleichbar mit einem Kleinwasserkraftwerk und entspricht dem Jahresstromverbrauch von circa 2900 Personen. Durch das nationale Interesse erhalten die Anlagen höchstes Gewicht bei der Interessensabwägung und sind gleichwertig insbesondere zum nationalen Natur- und Landschaftsschutz.

Doch nicht genug damit, jetzt setzt das Stromgesetz noch einen drauf:

1. Die bisherige Richtplanung verlangt eine Interessenabwägung unter Einbezug aller Interessen – der kantonalen, kommunalen und lokalen Interessen. Neu bestimmt das Energiegesetz (Art. 12 Abs. 3):

Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung vor.

Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete, Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Naherholung und Tourismus sollen bei der Richtplanung künftig nichts mehr zählen. Gemeinden dürfen über Mindestabstände oder Schutzzonen für Windkraftanlagen nicht mehr abstimmen, und wenn sie das trotzdem machen, dann werden die demokratischen Beschlüsse für ungültig erklärt.

2. Anlagen im nationalen Interesse erhalten neu grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Interessen. Das geänderte Stromversorgungsgesetzes bestimmt für Solar und Windkraftanlagen, dass (Art. 9a Abs. 4 Buchst. c) (…) das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgeht.

Das bedeutet, das sie praktisch immer gebaut werden können, sobald der Kanton ein Eignungsgebiet ausgewiesen hat. Einsprachen von Anwohnern und Umweltorganisationen haben kaum mehr Aussichten auf Erfolg.

Massiver Windenergieausbau schon heute geplant

Schon heute haben die Kantone Vorgaben vom Bund zum Ausbau der Windenergie und müssen im kantonalen Richtplan sogenannte «Eignungsgebiete» ausweisen. Die Folge ist eine massive Steigerung der Windenergie-Ausbauplanung. Der Kanton Zürich hat 2022 einen Richtplanentwurf mit 120 Windturbinen vorgestellt, St. Gallen einen Richtplan mit 92 Turbinen aufgelegt und Graubünden einen mit circa 130 Anlagen. Richtpläne sind behördenverbindlich und müssen von den Gemeinden umgesetzt werden.

Und so ist die Lage schon heute: Die Gemeinde Hemishofen (Kt. Schaffhausen) wehrt sich gegen einen Windpark und hatte sich geweigert, die kommunale Nutzungsplanung anzupassen. Daraufhin hatte ihr der Kanton ein Ultimatum gestellt und mit Ersatzvornahme gedroht.

In Rickenbach (Kt. Luzern) plant die Nationalrätin Priska Wismer-Felder auf dem Stierenberg einen Windpark. Die Gemeindebevölkerung will keine Windturbinen auf ihrem Hausberg und hat bereits zweimal mit deutlicher Mehrheit für eine Schutzzone gestimmt. Trotzdem hat der Kanton angekündigt, dass er die Schutzzone nicht anerkennen werde.

Im Kanton Zürich wurden bereits in über 30 Gemeinden Initiativen für einen Mindestabstand eingereicht, in zehn Gemeinden hat die Gemeindeversammlung schon zugestimmt, meist mit überwältigender Mehrheit. Baudirektor Neukom hat angekündigt, dass der Kanton diese demokratischen Beschlüsse nicht anerkennen wird.

Kantone entziehen den Gemeinden die Planungskompetenz

Eine weitere Methode zur Abschaffung der Gemeindeautonomie liegt im Entzug der Zuständigkeit für das Planungsverfahren. In den meisten Kantonen können heute Gemeinden über Windparks auf ihrem Gemeindegebiet abstimmen. Das soll jetzt geändert werden:

  • Im Kanton Luzern wurde ein neues Gesetz in erster Lesung beschlossen, das das Planungsverfahren auf kantonaler Ebene konzentriert und die Gemeinden dadurch entmachtet.
  • Im Kanton Zürich hat die Baudirektion angekündigt, das Baugesetz so ändern zu wollen, dass den Gemeinden die Zuständigkeit für Windparks entzogen wird.
  • In St. Gallen hat der Regierungsrat beschlossen, dass für Windparks kantonale Sondernutzungspläne zum Einsatz kommen, bei denen die Gemeinden nicht mitentscheiden dürfen.

Beschleunigungsvorlage

Weitere Abstriche an der Gemeindeautonomie sind schon im Anmarsch. Mit der Beschleunigungsvorlage hat der Nationalrat im Dezember 2023 beschlossen, dass die Kantone künftig für die Planung von Wind- und Solarparks zuständig sind und auch gegen den Willen der Gemeinden entscheiden dürfen. In der Sommersession wird die Vorlage im Ständerat behandelt.

Damit erweist sich zusammenfassend, dass das Stromgesetz ein wesentlicher Baustein in einer ganzen Reihe von Bestimmungen ist, mit denen die Gemeindemitbestimmung bei Anlagen für «erneuerbare» Energie komplett abgeschafft werden soll. Eine solche Änderung der bewährten Kompetenzaufteilung zu Ungunsten der Gemeinden verletzt das verfassungsmässige Prinzip der Subsidiarität und unterhöhlt das Fundament der Schweizer Demokratie. ♦

von Siegfried Hettegger

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Siegfried Hettegger ist Präsident von Freie Landschaft Schwyz


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Briefwechsel mit Nicolas Lindt

Betreff: Ein Land braucht sein Volk?

Lieber Nicolas

«Man sollte ihnen keine Träne nachweinen.» Ununterbrochen hatten Flüchtlinge die DDR im Herbst 1989 verlassen, als sich Erich Honecker zum berühmten Ausspruch verleiten liess. Den Grund für die Massenauswanderung fand der Generalsekretär nicht bei seiner Politik, sondern bei den Menschen, die aus dem Land flüchteten: «Sie schaden sich selbst und verraten ihre Heimat.» Und dazu hatten sie kein Recht, im Gegenteil: «Sie alle haben durch ihr Verhalten die moralischen Werte mit Füssen getreten.»

Nun hast du eine Kolumne geschrieben mit dem Titel «Ein Land braucht sein Volk». Bei mir klingen da sofort die Worte Honeckers nach, der Menschen als Eigentum des Staates sah. Ein Land braucht «sein» Volk? Gehört das Volk einem Land? Ein Volk besteht aus Individuen, aus Menschen. Sie gehören niemandem ausser sich selbst! Als vor über 40 Jahren der jugendliche Zorn am Autonomen Jugendzentrum entflammte, befand sich die Stadt im Ausnahmezustand: Demonstrationen, Krawalle, Verhaftungen. Du warst mittendrin, hast 1981 die linke WOZ mitgegründet und warst Mitinitiant der GSoA. Heute bist du bei den meisten deiner ehemaligen Mitstreiter nicht mehr willkommen. Weil du ausscherst und Ideologien scheust, hinschaust, und auch heisse Eisen aufgreifst. Du bist einer der letzten wahren Linken in einem Land, dessen politisches Spektrum links der Mitte von der Woke-Ideologie gekapert wurde. Da machst du nicht mit, bleibst links und zitierst einen Berater der ukrainischen Regierung, der verlangt, dass geflüchtete Ukrainer in ihr Land zurückkehren, damit sie «Mieten bezahlen, Apotheken nutzen und ihre Steuern bezahlen».

Selbstverständlich «müssten die Rückkehrer nicht in den Schützengräben kämpfen», verspricht Selenskis Berater. Ist das ein glaubwürdiges Versprechen einer Regierung, die Männern die Ausreise verbietet? Die ukrainische Regierung braucht jetzt ihre Männer. Um sie durch den Fleischwolf zu drehen in einem aussichtslosen Krieg, der nicht zu gewinnen ist.

Den Menschen das Selbsteigentum abzusprechen, ist keine ausschliesslich linke Idee. Rechte tun dasselbe, auf andere Weise. Wie immer taugen weder rechte noch linke Ideen, denn das zugrunde liegende Problem ist der Staat selbst. Die libertäre Lösung ist so klar wie einfach: offene Grenzen bei gleichzeitiger Abschaffung des Sozialstaats. Wer jetzt argumentiert, dass wir doch eine Verantwortung haben gegenüber Menschen, die vor Gefahr zu uns fliehen müssen, liefert selbst den Beweis dafür, dass es immer genügend Menschen geben wird, die echten Geflüchteten helfen wollen. Alle anderen würden den Weg in die Schweiz nicht mehr antreten ohne die lockende Sicherheit des Wohlfahrtsstaats. So liesse sich das Migrationsproblem lösen, ohne dass wir uns in der Schweiz über die Geflüchteten erheben müssen, indem wir die Flucht aus ihrem Heimatland moralisch bewerten.


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Zensur und ich

Als freiheitlicher Mensch befürworte ich Zensur unter bestimmten Voraussetzungen. Das ist kein Kompromiss, sondern konsequent.

Im Umgang mit mir bestehen Regeln. Drei Beispiele:

  • An meinem Esstisch werden keine Fäkalwörter benützt. Wer gegen diese Regel verstösst, wird freundlich daran erinnert. Wer sie nicht einhalten will, ist aufgefordert, seine Mahlzeit woanders einzunehmen.
  • Auf meinem Grundstück muss den hier lebenden Menschen freundlich und mit Anstand begegnet werden. Wer sich nicht an die Regel halten will, muss mein Grundstück verlassen.
  • Auf meiner Website schätze ich kritische Kommentare zu meinen Texten. Hingegen toleriere ich keine persönlichen Angriffe. Entsprechende Kommentare gebe ich nicht frei.

Eine Ode an die Zensur

Das lateinische Wort «censura» bezog sich auf die Überprüfung der römischen Gesellschaft und ihrer moralischen Werte, zum Beispiel in Form von Volkszählungen. Bei Zensur handelt es sich im Wortsinn um eine Prüfung, eine Beurteilung oder eine Kritik. Nichts davon ist gefährlich oder schädlich, ganz im Gegenteil! Deshalb haben die oben aufgeführten Regeln auch so einen positiven Einfluss auf mein Leben: Die Zensur an meinem Esstisch schafft eine angenehme Atmosphäre. Die Zensur auf meinem Grundstück fördert den friedlichen Austausch. Zensur auf meiner Website pflegt das Diskussionsklima. Diese Zensur ist grossartig. Ich liebe diese Zensur!

Trotz all dieser Vorteile hat Zensur einen schlechten Ruf. Sie sei eine Verletzung der Meinungsfreiheit, verzerre die Informationsvermittlung und schränke die kulturelle Freiheit ein. All dies ist richtig. An meinem Esstisch besteht keine Freiheit dazu, etwas «Scheisse» zu nennen. Auf meinem Grundstück wird die Ansicht, dass es sich bei Mitgliedern meiner Familie um schlechte Menschen handeln könnte, nicht nur verzerrt, sondern regelrecht unterbunden. Und wenn mir auf meiner Website ohne Beweise oder Argumente böse Absicht unterstellt wird, lösche ich den Kommentar kaltblütig, womit ich dessen Autor eindeutig in seiner kulturellen Freiheit beschneide.

Das Schlimme an Zensur ist ————–

Was haben mein Esstisch, mein Grundstück und meine Website gemeinsam? Sie gehören zu meinem Eigentum. Eigentum definiert sich im Besonderen darin, dass andere von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Das Eigentum markiert die Grenze zwischen legitimer Zensur und widerrechtlicher Zensur. Diese Grenze wird automatisch überschritten, wenn Zensur von staatlichen Institutionen ausgeübt wird, zumal diese aus naturrechtlicher Sicht kein legitimes Eigentum besitzen: Da der Staat nichts erarbeiten kann, kommt er ausschliesslich durch Erpressung (Steuern, Bussen, Abgaben usw.) und Diebstahl (Inflation, Sozialabgaben usw.) zu Besitztümern.

In besonders autoritär geführten Ländern wird Zensur mitunter auf brutale Weise durchgesetzt. Auch im Westen wird Zensur gewaltsam mittels Strafverfolgung durchgesetzt, wie aktuell C. J. Hopkins in Deutschland erfährt. Meist wird in unserer Gegend jedoch subtiler vorgegangen. Zensur wird im Westen vor allem in einer freundschaftlichen Kooperation aus staatlichen Institutionen und Mediengiganten orchestriert, die in einer gemeinsamen Anstrengung die gängigen Narrative stützen. Ein sattsam bekanntes Beispiel ist der Ringier-Konzern, dessen Chefetage Kritik an der Regierung während der Corona-Zeit unterband und sicherlich auch heute noch in einem intimen Austausch mit der Regierung steht. Das Establishment stützt diese Art von Zensur unverblümt: Es sei wenig verwunderlich, dass soziale Netzwerke auch mit Geheimdiensten in Kontakt stünden, verteidigte etwa Mareile Ihde die Zensur auf Twitter. Die damalige Leiterin des Politnetzwerks Polishpere ergänzte, sie fände es nachvollziehbar, dass sich die US-Regierung an Twitter wendete, um Desinformationen zu bekämpfen. Das sind nur wenige Beispiele subtiler Steuerung von Informationsflüssen durch staatliche Akteure; es gibt unzählige weitere: Medienförderung, Konzessionsvergaben, Informationskampagnen, Abstimmungsbüchlein, Staatsmedien …

Gute Zensur, schlechte Zensur

Wie also beurteile ich als freiheitlicher Mensch die verschiedenen Formen der Zensur? Ganz einfach – so wie alle anderen gesellschaftlichen Vorgänge auch: Ich befürworte freiwillige Kooperation und lehne Zwang ab. Konkret:

  • Von staatlichen Institutionen gewaltsam durchgesetzte Zensur wie zum Beispiel mittels Strafverfolgung ist Zwang. Deshalb lehne ich diese Zensur ab.
  • Ebenfalls auf Zwang basieren sämtliche «öffentlich-rechtliche» Sendeanstalten, die weder öffentlich noch rechtlich sind, sondern zwangsfinanziert werden. Als freiheitlicher Geist lehne ich diese Institute und ihre Zensur ab: SRF, ARD, ORF & Co.
  • Auf Freiwilligkeit beruhen Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube & Co. Wer diese Plattformen nutzt, tut dies freiwillig. Als freiheitlicher Geist erkenne ich das Hausrecht der Eigentümer, Inhalte auf ihren Portalen nach Belieben zu publizieren, Nutzer zu blockieren oder sogar die perfiden «Shadowbans» zu verhängen. Keinesfalls wäre es mit meinem Freiheitsverständnis vereinbar, die rechtmässigen Eigentümer dieser Plattformen zur Veröffentlichung bestimmter Informationen zu zwingen.
  • Auch der Konsum von Spiegel, Blick, NZZ und ähnlichen staatsnahen Propagandamedien ist freiwillig. Ihre traditionell engen Verbindungen zu den Regierungen sind ethisch bedenklich, da jedoch bei diesen konkreten Vorgängen kein Zwang ausgeübt wird, spricht aus freiheitlicher Sicht nichts gegen sie. Anders verhält es sich natürlich mit der Legitimität von Regierungen an sich.

Freiheit nervt (manchmal)

Einmal mehr zeigt sich: Freiheitlich zu sein ist herausfordernd. Ich mag es nicht, dass YouTube Videos löscht, in denen die Wahrheit zu Corona aufgezeigt wird. Es stört mich, was der Ringier-Konzern im Lotterbett mit dem Gesundheitsminister treibt. Und ich ärgere mich, wenn auf Social Media kritische Beiträge isoliert werden, ohne dass der Benutzer davon erfährt. Dass mich Blick, NZZ, SRF, Tages-Anzeiger, der Infosperber und viele mehr während der letzten drei Jahre persönlich diffamierten, fand ich auch nicht so toll. Doch all dies gilt es auszuhalten. Denn wer den Eigentümern von YouTube oder 20 Minuten vorschreiben will, welche Inhalte sie veröffentlichen müssen, der argumentiert gegen die Redefreiheit und für das Gewaltmonopol.

Dass ich die Redefreiheit dieser Mediengiganten anerkenne, bedeutet nicht, dass ich ihr Gebaren gutheisse. Es freut mich, dass das Vertrauen in diese Konzerne rasant erodiert. Ich hoffe, dass die Nutzerzahlen ihrer Portale schwinden und sich stattdessen Alternativen etablieren, wie jene, die Sie jetzt gerade konsumieren. Der freie Markt soll entscheiden, welche Art von Information sich durchsetzt.

Auch aushalten muss ich die Kritik daran, dass wir auf dem Telegram-Chat von «DIE FREIEN» keine Links zu Inhalten tolerieren, wenn der Bezug zu unseren Beiträgen fehlt. Dass wir nicht nur aus gesetzlicher, sondern auch aus freiheitlicher Sicht jedes Recht haben, Übersichtlichkeit und Substanz in unserem Kanal zu pflegen, hat sich diesen Kritikern bisher nicht erschlossen. Leider fehlt ihnen die solide intellektuelle Basis des Freiheitsgedankens.

Aber vielleicht lesen sie ja diese Kolumne. ♦

von Michael Bubendorf


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Die vierte Wende

Die Welt erscheint in konstantem Niedergang. Nie waren die Aussichten so düster. Wenn wir die Menschheitsgeschichte als linearen Prozess wahrnehmen, ist alle Hoffnung vergebens.

Alle Zeichen stehen auf weitere Verschlechterung, mehr Machtakkumulation, mehr Krisen, Tod und Verderben. Kein Silberstreif am Horizont, der auf eine plötzliche Umkehr dieser Entwicklungen hoffen lässt. Wer sollte das Ruder auch herumreissen, der Freiheit und der Vernunft wieder zum Durchbruch verhelfen? Etwa die FDP? Oder die AfD? Sahra Wagenknecht? Donald Trump? Wer angesichts solcher Retter lieber gleich zur Schaufel greift, um sich irgendwo einzugraben, dem könnte die Alternative zum linearen Denken doch noch Hoffnung verleihen.

Die Autoren William Strauss und Neil Howe belegen in ihrem Bestseller «The Fourth Turning» (Die vierte Wende) aus dem Jahr 1997 eindrücklich, dass die Geschichte nicht linear verläuft, sondern ständig wiederkehrenden Zyklen folgt. Die Autoren beschreiben vier solcher «Wenden» und nennen die jüngsten Beispiele in der angelsächsischen Geschichte:

  • Die erste Wende; die «Hochphase». Ein allgemeiner Optimismus erfasst die Gesellschaft, die sich in weiten Teilen auf einem gemeinsamen Weg in eine bessere Zukunft sieht. Der Gemeinschaftssinn findet Ausdruck in starken Institutionen. Fast alle ziehen an einem Strick und nur einige überzeugte Individualisten stören sich an der Konformität dieser Phase. Das letzte angloamerikanische Hoch war das Nachkriegszeitalter – es begann nach dem Zweiten Weltkrieg und endete 1963 mit der Ermordung von John F. Kennedy.

von Michael Bubendorf


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