Briefwechsel mit Philipp Kruse
Betreff: Zurück zur selbstverschuldeten Unmündigkeit
Lieber Herr Kruse
Am 14. Mai 2025 haben Sie auf Telegram bekannt gegeben, dass Sie Ihre «Einsätze für die Allgemeinheit in allen Bereichen» zurückfahren möchten. Viele Menschen kennen Sie als unbeugsamen Juristen und Aufklärer gegen das Corona-Unrecht. Sie haben viele Rechtsfälle bearbeitet, haben Vorträge gehalten, informiert, Ihre Stimme eingebracht. Deshalb sind viele überrascht, manche interpretieren Ihre Äusserungen als offene Resignation.
Was genau heisst kürzertreten? Heisst es, dass Corona für Sie juristisch kein Thema mehr ist? Ist es wirklich so, dass Sie mit Ihrem Engagement nichts erreicht haben? Man kann sich als Aussenstehender fragen, woher dieser plötzliche Sinneswandel kommt. Oder ist er gar nicht so plötzlich? Was heisst das für Ihre Überzeugungen? Als Anwalt müsste es Ihnen ein Anliegen sein, den Rechtsweg weiterhin zu bemühen.
Vielleicht wäre es anders, wenn bereits eine ernsthafte Corona-Aufarbeitung im Gang wäre oder eine solche in Aussicht wäre. Wenn all diese damals politisch erlassenen Massnahmen keine Deckung mehr von offizieller Seite genössen. Freilich, das bleibt fortan Wunschdenken. Weshalb sind die von Ihnen gemeinten Richter, die Sie als «gewissenlose Handlanger eines autoritären Systems» bezeichnen, an einer Aufklärung so wenig interessiert?
Corona hat es gezeigt, wie wenig Menschen es mit Demokratie, Verfassung, Pressefreiheit und Grundrechten ernst meinen. Oder anders gesagt, da Sie das systemische Versagen von Checks und Balances angesprochen hatten: Es ist doch klar, wie diese Prinzipien zur blossen Rhetorik verkommen, wenn es hart auf hart kommt, dass die «Demokratie-Simulation» – wie Sie den heutigen Zustand beschreiben – eher den Normal- als den Ausnahmefall darstellt. Was bräuchte es, damit es anders wird? Oder mehr Widerstand seitens Bevölkerung oder Parlament entsteht?
Sicher ist, dass die kritischen Akteure dranbleiben müssen, wenn es zu einem Paradigmenwechsel kommen soll. Es gibt aus meiner Sicht keine andere Möglichkeit. Gerade jetzt, wenn der Bundesrat verlautbaren lässt, die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation anzunehmen – unter weitgehender Ausschaltung des Parlaments und Instrumentalisierung der Medien. Was könnte nun drohen?
Und wie schätzen Sie die Lage im Zusammenhang mit anderen Ländern ein? Israel beispielsweise will die IGV nicht übernehmen, in Österreich sieht es zumindest nach einer anstehenden parlamentarischen Verhandlung aus. Die Schweiz rühmt sich oft damit, eine vorbildliche Demokratie zu sein. Tatsächlich kennen wir in der jüngsten Geschichte im Gegensatz zu anderen Ländern mit Ausnahme der Corona-Politik keinen Fall einer stark ausgeprägten staatlichen Bevormundung. Seit wann und warum, denken Sie, wird diese vermehrt akzeptiert? Wie geht es damit weiter?
Mit besten Grüssen
Armin Stalder
Freier Journalist «DIE FREIEN»
***
Betreff: AW: Zurück zur selbstverschuldeten Unmündigkeit
Lieber Herr Stalder
Ich verstehe, dass einige Beobachter jetzt Fragen haben. Ich war in der «Corona-Arena» von Anfang an präsent und aktiver als andere Anwälte – auch international. Ich habe versucht, als Rechtsanwalt zu einem vernunft-, evidenz- und verfassungsbasierten Umgang mit dem Phänomen Covid-19 beizutragen. Und nun plötzlich nach fünf Jahren schmeisst der Kruse den Bettel hin? Was hat das zu bedeuten?
Ich kann den Leuten nur sagen: Ich habe ab Mitte 2020 bis Mitte 2025 mein Bestes gegeben. Habe meine Anwaltskanzlei, meine Freizeit, meine Gesundheit und meine Familie vollständig in den Dienst an der Allgemeinheit gestellt. Mit allen Konsequenzen. Auf Kundgebungen, bei internationalen Konferenzen und in Parlamenten zahlreicher Länder (davon fünfmal im EU-Parlament) habe ich mich für unsere Grundrechte und für unsere Verfassung eingesetzt wie kein anderer praktizierender Rechtsanwalt aus der Schweiz. Das waren Arbeitsjahre unter extremsten Belastungen, ohne Erholungspausen und regelmässig auch ohne Bezahlung. Da braucht jeder irgendwann mal eine Pause. Aber gibt es nicht über 11’000 praktizierende Rechtsanwälte in der Schweiz, welche dieselbe Ausbildung gemacht haben, wie ich? Die sollten mich problemlos ersetzen können. Sie haben alle fünf Jahre Zeit gehabt, um sich in die Materie einzuarbeiten.
Meine ursprüngliche Motivation bestand nur darin, meine Pflicht als praktizierender Rechtsanwalt, als Bürger dieses Landes und als Vater zweier schulpflichtiger Kinder zu tun: Schaden von der Schweiz und von der nächsten Generation abwenden und mit gutem Beispiel vorangehen. Ich habe meine Arbeiten, oft mit Unterstützung anderer Top-Juristen (Strafanzeige gegen Swissmedic) oder im Team («Juristen-Komitee») der Öffentlichkeit auf dem silbernen Tablett serviert. Wie viele Schweizer kennen Sie, die das gemacht haben?
Ich habe ernsthafte und taugliche Beiträge geleistet, um schädliche Systemfehler des «Systems Covid-19» und die Gefahren des «Systems WHO» publik zu machen und vor Gericht zu bringen. Wer heute noch behauptet, er hätte keinen Zugang zu den relevanten Informationen, der lügt. Und wer jetzt noch immer an die Unfehlbarkeit der WHO und des Bundesrates glaubt, der will auch in Zukunft an der Nase herumgeführt werden. Für mich ist das die «gewollte Unmündigkeit».
Wenn all die Arbeiten von mir und den anderen Anwälten, Ärzten und Bürgerrechtlern von Medien und Politik verdrängt werden – über eine Zeitdauer von fünf Jahren –, dann kann niemand von mir erwarten, dass ich jetzt sage: «Danke, Schweiz, ich häng’ jetzt nochmal fünf Jahre dran!»
Entscheidend für mich ist, dass ich über Jahre hinweg dazu beigetragen habe, Richter und Mitmenschen über die Corona-Missstände aufzuklären. Ich denke, dass ich vielen Menschen Mut machen konnte, sich aus der staatlichen Corona-Propaganda und Bevormundung zu befreien. Darauf bin ich stolz. Aber meine Arbeiten waren nur ein Angebot.
Natürlich würde mir das «Kürzertreten» bei einer ernsthaften Aufarbeitung sehr viel leichter fallen. Aber die Mehrheit unserer Mitbürger scheint dafür noch nicht reif zu sein.
Auftritte an Kundgebungen und in Parlamenten, Interviews, Symposien auf der ganzen Welt, und nicht zuletzt meine Präsenz auf Telegram muss ich auf das Minimum runterfahren. Selbstverständlich werde ich die Strafanzeige gegen Swissmedic, einige laufende Pilotfälle, sowie die Aufklärungsarbeit über die WHO auch weiterhin vorantreiben. Aber die unentgeltliche Unterstützung, Beratung, Kommentierung, Vernetzung, Auskunft usw. zu allen Tages- und Nachtzeiten, das kann und will ich nicht mehr leisten.
Ja, natürlich bin ich enttäuscht, dass die Schweiz heute nicht längst viel weiter ist mit der Corona-Aufarbeitung; dass der Bundesrat sowie die Mehrheit der Politiker und des Volkes die süssen Schalmeienklänge der WHO (und der EU) lieber hört als die bittere Realität. Ich bin enttäuscht, dass es mir und uns allen nicht gelungen ist, die Anpassung der IGV und die Annahme des Pandemievertrages zu verhindern. Und dass die Schweizer Landeselite (Wirtschaftsverbände, Zünfte, Unternehmer usw.) die Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung der Schweiz immer rasanter aufgibt.
Abgesehen von kleinen Ausnahmen haben die Schweizer Gerichte ihre Urteile konsequent zugunsten des Staates gefällt. Sie haben sich niemals die Mühe gemacht, den von mir (und anderen) vorgetragenen rechtserheblichen Sachverhalt zu berücksichtigen – mit der Ausnahme eines Bundesgerichtsentscheides zur Untauglichkeit des PCR-Tests (BGE 2C_228/2021, Erw. 5.4).
Dabei wäre es die zentrale verfassungsrechtliche Aufgabe eines jedes Gerichts, den rechtserheblichen Sachverhalt stets unabhängig zu überprüfen und nicht von den Behörden ungeprüft zu übernehmen (siehe Art. 191c BV). Gerade bei dauerhaften und schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen (zum Beispiel Einführung der Zertifikatspflicht ab 13. September 2021) oder bei dauerhafter Täuschung der Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 und mit den mRNA-Präparaten durch Behörden und Ärzte, hätten die Richter längst intervenieren und den Sachverhalt einer besonders genauen Überprüfung unterziehen müssen (siehe BGE 2C_228/2021, Erw. 4.8).
Obwohl ich den rechtserheblichen Sachverhalt jeweils mithilfe von Statistikern und Wissenschaftlern äusserst sorgfältig und umfangreich bereitgestellt hatte, erhoben die Schweizer Richter die löchrigen Sachverhaltsbehauptungen von BAG und WHO zum Urteil, als wären sie Gottes Wort. Passiert so etwas einmal, nennt man das: Rechtsverweigerung im Einzelfall. Wird dies aber dauerhaft und mit System praktiziert, dann ist die Justiz dauerhaft nicht mehr handlungsfähig, eine verfassungsrechtliche Staatsgewalt fällt aus. So haben die Richter aus Anlass von «Corona» ihren verfassungsgemässen Auftrag verweigert und sich zu Handlangern eines autoritären Systems gemacht. Dafür gibt es keine Rechtfertigung und keine Entschuldigung.
Dieses Phänomen haben wir ja leider in allen Bereichen des Staates und der Gesellschaft erlebt, und mit geringfügigen Abweichungen auch in allen Staaten Europas. Corona hat uns allen gezeigt, wie wenig es dem Staat und der Bevölkerung ernst ist mit ihrer Demokratie, ihrer Verfassung, Pressefreiheit und den Grundrechten. Sobald eine allgemein anerkannte Autorität (WHO) einen Notstand behauptet («Public Health Emergency of International Concern» gemäss Art. 12 IGV 2005) werden staatstragende Ordnungsprinzipien wie die Gewaltenteilung dauerhaft ausser Kraft gesetzt. Unter Corona wurde auch die Schweiz zu einem totalitären Regime, welches seine Bürger dem gefährlichsten medizinischen Grossexperiment aller Zeiten ausgesetzt hat.
Die grundlegendsten Prinzipien und Schutzgarantien unseres Staatswesens sind zur reinen Farce verkommen, ohne dass es die Eliten in unserem Lande zu stören schien. Wirtschaftsverbände, Anwaltsverbände, Zünfte, Unternehmer? Fehlanzeige! Keine wirklich einflussreiche Gruppe hat unter Corona die Werte unserer Verfassung und die Gesundheit der Bevölkerung wirklich verteidigt. Willkommen in der «Demokratie-Simulation Schweiz»!
Es bräuchte sehr viel mehr Menschen, die vom passiven Zuschauen und fruchtlosen Diskutieren ins Handeln kommen. Menschen, die erkennen, dass die WHO für die Interessen der Pharmaindustrie über Leichen geht. Dass das «System WHO» nur mit Entschlossenheit und mit harten politischen Massnahmen gestoppt werden kann. Angefangen mit einer Untersuchung der WHO.
Am Anfang steht zwar immer das Engagement, der Mut und die Opferbereitschaft Einzelner. Aber es führt kein Weg daran vorbei, dass sich auch die Mehrheit bewegt und eine mächtige Bewegung formiert. Nur die Wucht des Souveräns kann totalitären Machtmissbrauch stoppen. Ohne Souverän, keine Demokratie. Wir brauchen das Herz aller Schweizer. Wir brauchen eine massive Präsenz in den Medien und den ökonomischen Support aus der Unternehmerschaft.
Philipp Kruse
Rechtsanwalt, LL.M.
Hat dir der Artikel gefallen? Dann bestelle jetzt ein Abo in unserem Shop!
Deine Meinung ist uns wichtig: Teile dich mit und diskutiere im Chat mit unseren Lesern.