
Grundrechte sind nicht verhandelbar
Rechtsanwalt Philipp Kruse hielt am 27. Februar 2025 einen Vortrag unter dem Motto «Neue WHO-Verträge und der UNO-Pakt für die Zukunft» in der gut besuchten Mehrzweckhalle in Schwarzenburg. Am gleichen Tag lief die Vernehmlassungsfrist für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ab. Der Anlass wurde unter der Führung des Vereins Aufrecht Bern organisiert und von der Berner Künstlerin Yoki musikalisch umrahmt.
Die aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik beunruhigen vor allem Menschen aus der Bürgerrechtsbewegung. Kruse bezeichnete die geplanten Anpassungen auf nationaler sowie globaler Ebene als Angriff auf Freiheit, Demokratie und die Souveränität von Ländern und Menschen.
Gesundheitsprodukte ohne Prüfung
Die dringendsten Anliegen diesbezüglich sind die Änderungen der IGV und der Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei den IGV muss der Bundesrat als Landesregierung bis zum 19. Juli 2025 aktiv Widerspruch gegen die Revision einlegen, andernfalls gelten die IGV-Anpassungen in der Schweiz automatisch ab dem 19. September 2025. Der anschliessende Abschluss des Pandemievertrags ist für das Jahr 2026 geplant, nachdem bei bisherigen Verhandlungen noch keine Einigung erzielt werden konnte. Auf nationaler Ebene soll dann im Jahr 2027 die entsprechende Revision des Epidemiengesetzes erfolgen. Bezüglich des Datums des UNO-Pakts sind noch zu viele Unklarheiten vorhanden.
Kruse sieht verschiedene Gefahren in den geplanten gesundheitspolitischen Änderungen. So ermöglichten es die IGV, mangelhafte Gesundheitsprodukte ohne Prüfung auf den Markt zu bringen. Auch die Qualität zukünftiger Impfstoffe sei unscharf definiert. In der Vergangenheit sei die WHO bereits mit der Senkung wissenschaftlicher Standards aufgefallen, so Kruse. Ausserdem könnte sie allein entscheiden, welche Produkte eingesetzt würden.
Angesichts der vielen privaten Sponsoren der WHO seien die Anpassungen sehr problematisch, da es weniger um Gesundheit, sondern um ein «Programm zur Durchsetzung rein ökonomischer Interessen mit totalitären Zügen» gehe. Die Verschränkung von IGV und Pandemievertrag verschaffe Pharmaunternehmen «auf ein Zauberwort hin» garantierte Profite, da finanziell und zeitlich aufwendige Forschungen und Zulassungsverfahren für neue Arzneipräparate umgangen werden können. Demokratie und Wettbewerbsregeln seien bei diesem Vorhaben hinderlich.
Bis heute hätten sich Gerichte und Parlament zwei einfachen, aber entscheidenden Fragen nicht angenommen, sagt Kruse: «Wie gefährlich und was genau war das Phänomen Covid-19? Und wie notwendig, wirksam und sicher bzw. risikobelastet sind mRNA-basierte Substanzen?». Diesem Anspruch der Bevölkerung sei bisher nicht entsprochen worden.
Währenddessen behaupte der Bundesrat, die nationale Souveränität werde durch die WHO-Vorgaben nicht eingeschränkt. Dieser Position entgegnet Kruse, dass bereits in der Corona-Krise viele Massnahmen mit dem Hinweis auf die WHO gerechtfertigt worden seien und somit die Souveränität nicht ernst genommen worden sei. Hinsichtlich zukünftiger noch strengerer Bestimmungen müsse die Glaubwürdigkeit der Regierung erst recht bezweifelt werden.
Bundesverfassung könnte suspendiert werden
Kruse begründete seine Ablehnung: «Ich weise die geplanten Änderungen vehement zurück, weil wir es mit einem Reglement zu tun haben, das es jederzeit ermöglicht, alle Grundsätze der Bundesverfassung dauerhaft zu suspendieren.» Das beinhalte zum Beispiel die Gewaltenteilung, den Grundrechtsschutz oder die Informations- und Medienfreiheit. Grundrechte sind für Kruse nicht verhandelbar.
Das Unterlaufen des persönlichen Impfentscheids durch De-facto-Zwang – etwa durch psychologischen Druck am Arbeitsplatz – bewertet Kruse als Verletzung des zwingenden Völkerrechts und damit als Verbrechen. «Man hat versucht, uns alle zu täuschen, zu drängen und zu nötigen. Und das ist ein Anwendungsfall des Folterverbots, des Verbots der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.» Zudem dürfe man bei einer freiwilligen Entscheidung so oder so keine Nachteile erleiden, was bei einem öffentlichen Notstand ebenso gelte.
Mit den angenommenen Anpassungen könne die WHO gemäss Kruse ohne wirklichen Grund einen Gesundheitsnotstand ausrufen und nicht erforderliche Produkte empfehlen: «Es ist ein kriminelles Programm, und ich könnte dies jederzeit vor Gericht beweisen.» Bisher angewandte Massnahmen und die Kompetenzverzichte des Bundesrats auf eigene Entscheidungen würden zementiert.
Eigenermächtigung der WHO
Das neue Regime sehe ausserdem vor, dass der Generaldirektor der WHO weitere Befugnisse erhalte, um Pandemien auszurufen. Er könne auch bestimmen, welche Produkte angewendet würden, experimentelle inklusive. Produkthersteller würden von der Haftung befreit. «Der Generaldirektor kann auch sagen, dass reichere Länder den ärmeren den Zugang zu den Arzneimitteln bezahlen, sie bei der eigenen Produktion unterstützen oder Patente abgeben», betont Kruse.
Zusätzlich schreiben die neuen Reglemente vor, dass jeder Staat unter dem Schlagwort «Infodemics» Einrichtungen zur Risikokommunikation mit «Fehl- und Desinformation» unterhalte. Kruse: «Dabei werden Infodemics-Manager darin ausgebildet, den Leuten zu erklären, welche Webseiten ‹vertrauenswürdig› sind und welche nicht, was dem Prinzip der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit widerspricht, womit die Grundlagen einer Demokratie ausgehöhlt werden. Die WHO sagt einfach, was wahr und was falsch ist. Es besteht die Gefahr, dass nicht nur die Bevölkerung, sondern auch etwa Behörden oder Richter einseitig informiert werden.»
Der weitere Verlauf sieht vor, dass die IGV im eidgenössischen Parlament debattiert werden, wofür sich sowohl National- als auch Ständerat ausgesprochen hatten.
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Eine Videoaufzeichnung des Anlasses finden Sie auf HOCH2.TV
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