Die Schweiz: Insel oder Illusion?
«Die Schweiz ist die beste Demokratie der Welt!» – «Ihr habt es gut, weil ihr in der direkten Demokratie lebt!» – «Die Schweiz ist die Insel der Freiheit und des Wohlstandes, weil sie nicht in der EU ist.» So tönt es oft, wenn ich mit Menschen spreche, die nicht in der Schweiz leben. Halten diese Aussagen einer Überprüfung der Schweizer Realität stand?
Am Abend nach einer Volksabstimmung heisst es jeweils: «Schweizervolk hat entschieden und das Gesetz XY angenommen/abgelehnt.» Dies erweckt den Anschein, als ob das Volk als Souverän über das gesellschaftliche Zusammenleben im Lande entscheidet, kein übergriffiger Staat. Ein ganz anderes Bild entsteht, wenn man sich ganz nüchtern die Realität vor Augen hält. So wie sie Dr. David Dürr, emeritierter Professor für Privatrecht und Rechtstheorie an der Universität Zürich, in seinem Buch «Staats-Oper Schweiz» und in einer Zusammenfassung in der 21. Ausgabe von «DIE FREIEN» beleuchtet:
«Zu Volksabstimmungen zugelassen sind nicht alle, für welche diese Gesetze gelten. Weil Ausländer und Minderjährige nicht stimmen dürfen, fallen circa 35 Prozent schon mal weg. Von den verbleibenden 65 Prozent nehmen durchschnittlich 43 Prozent an Abstimmungen teil, wobei durchschnittlich 55 Prozent zustimmen, von der rechtsunterworfenen Gesamtbevölkerung also rund 15 Prozent. Ein Abstrich von rund 25 Prozent ist noch für einen Halbwerteffekt zu machen, da einmal angenommene Gesetze auch für später Geborene und Eingewanderte gelten. So landen wir bei circa 11,5 Prozent. Effektiv vors Volk kamen bisher aber gerade mal 0,8 Prozent aller Bundeserlasse, woraus sich eine Direktdemokratie-Quote von 0,09 Prozent ergibt.
Nicht viel besser sieht es bei der indirekten Demokratie aus, das heisst bei den Gesetzen, die nicht durch das Volk selbst, sondern indirekt durch dessen Vertreter entschieden werden: Wahlrecht wiederum wie oben 65 Prozent, Wahlbeteiligung circa 48 Prozent, Zustimmung zu den gewählten Listen bestenfalls 66 Prozent, davon zu den gewählten Kandidaten 40 Prozent. So kommen wir auf acht Prozent. Von diesen stimmen durchschnittlich 66 Prozent den Gesetzesvorlagen zu; macht gut fünf Prozent. Effektiv vors Parlament kommen aber nur rund 25 Prozent der Erlasse (rund drei Viertel erlässt die Regierung allein), so landen wir bei einer Indirektdemokratie-Quote von knapp 1,5 Prozent.
Von ‹Vertretung› kann allerdings nicht die Rede sein. Einen Vertreter zu bestellen hiesse doch eigentlich, selbst und in Freiheit zu entscheiden, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, ihr verbindliche Instruktionen mitzugeben und die Vollmacht auch jederzeit widerrufen zu können. Doch genau das verbietet die Bundesverfassung in Artikel 161 ausdrücklich. Und zudem muss man einen solchen ‹Vertreter› mit 30’000 anderen ‹Vertretenen› teilen. Das sind nicht souveräne Bürger, die in freier Entscheidung ihrem Staat eine Vollmacht erteilen; nein, das ist ein Staat, der seinen Untertanen die freie Entscheidung entzieht und sich selbst als ihren Vormund aufspielt – von wegen Volksentscheid!»
Der EU-Unterwerfungsvertrag
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die EU-Verträge veröffentlicht. Diese Verträge stehen den Parteien, Verbänden und Kantonen seither zur Prüfung bereit. Diese sogenannte Vernehmlassung dauerte bis zum 31. Oktober 2025. Das Vertragspaket umfasst 2228 Seiten – hinzu kommen 20’897 Seiten, auf denen auf diverse EuGH-Urteile, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen verwiesen wird. Wer diesen folgt, landet im unendlichen Regulierungs-Dschungel der EU. Und dies geschieht mit dem Ziel, die Schweiz institutionell der EU unterzuordnen. Doch trotz der für die Schweiz weitreichenden Folgen will der Bundesrat nicht einmal eine obligatorische Volksabstimmung durchführen. Im Klartext: Der Bundesrat will den EU-Unterwerfungsvertrag an der Schweizer Bevölkerung und den Ständen (den Kantonen) vorbeischleusen.
Wenn die Schweiz diese Verträge unterzeichnet, werden in Zukunft jede Menge wichtige Entscheidungen in Brüssel gefällt. Viele Gesetze kommen dann direkt in die Gesetzgebung und durchlaufen gar nicht mehr den Prozess der Vernehmlassung. Die Schweiz muss dynamisch (d.h. automatisch) EU-Recht übernehmen, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist zuständig für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts.
Wenn die Schweiz dennoch ein Referendum durchführen und EU-Recht nicht übernehmen würde, darf uns die EU mit sogenannten «Ausgleichsmassnahmen» abstrafen. Künftig hätten also fremde Richter in der Schweiz das Sagen! Schweizer Volksrechte würden wertlos werden. Und EU-Recht hätte Vorrang vor Schweizer Recht.
Dieses Vertragspaket betrifft zentrale Bereiche der schweizerischen Politik und Wirtschaft: Zuwanderung, Luftverkehr, Landverkehr auf Schiene und Strasse, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse und neuerdings auch Strom, Gesundheit und Lebensmittel. In all diesen Bereichen würde EU-Recht Schweizer Recht ersetzen.
Die direkten Kosten betragen rund 1,9 Milliarden Franken pro Jahr. Darin sind der Kohäsionsbeitrag, den die Schweiz an die EU «zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts» leistet, sowie EU-Programme und EU-Agenturen enthalten. Dazu kommen die indirekten Kosten: Die Schweizer Unternehmen müssen die ausufernde und teure EU-Regulierung umsetzen. Beim Bund und bei den Kantonen müssen Hunderte neue Beamtenstellen geschaffen werden für die Umsetzung der EU-Gesetze, EU-Regulierungen, EU-Kontrollen.
Ein weiterer Punkt: Der Familiennachzug für EU-Bürger in die Schweiz wird ausgeweitet. Es dürfen kommen: Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern. Für pflegebedürftige Familienangehörige wird der Familiennachzug ebenfalls erleichtert.
Angeblich dürfen zwar nur «Erwerbstätige» in die Schweiz kommen, aber nach EU-Definition gilt jemand schon als «erwerbstätig», wenn er beispielsweise 40 Prozent arbeitet und rund 2000 Franken im Monat verdient. Mit dem neuen EU-Vertrag darf sich diese Person in der Schweiz aufhalten, ergänzend Sozialleistungen beziehen und sogar die Familie in die Schweiz holen und dafür zusätzliche Sozialleistungen erhalten. Selbst bei Arbeitslosigkeit gilt ein EU-Bürger weiterhin als «erwerbstätig», wenn er bei einer Arbeitslosenvermittlung gemeldet ist.
Regulierungsirrsinn ohne Ende
Die Schweiz muss ihre Stromproduktion in den Dienst der EU stellen. Nach einer Frist von sechs Jahren kann die EU auf unsere Wasserkraftreserven zugreifen. Die gute schweizerische Versorgungssicherheit wird abnehmen und die Strompreise werden steigen.
Auch das EU-Lebensmittelrecht gilt dann in der Schweiz verbindlich. Das bedeutet unter anderem: Wenn der Frauenverein beim Adventsbasar hausgemachte Konfitüre anbietet, fällt dies künftig unter das EU-Lebensmittelrecht. Freiwillige Helfer müssen Hygieneschulungen absolvieren, Küchen müssen EU-zertifiziert werden, und für jedes Produkt muss eine Dokumentation der Zutaten, Allergene und Herstellungsprozesse erstellt werden. Das gilt auch für Hofläden, die traditionellen Schwingfeste bis hin zur Feldküche der Schweizer Armee: Diese absurde Regulierungswut würde das freiwillige Engagement zerstören.
Und das Schlimmste: Im Gesundheitsbereich sollen diverse Kompetenzen an EU-Institutionen abgegeben werden. Konkret handelt es sich um das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS).
Das ECDC wurde 2004 gegründet. Im Zuge der Corona-Krise wurden dessen Kompetenzen massiv ausgeweitet. So soll eine «EU-Gesundheits-Einsatzgruppe» nicht näher definierte «Durchführungsbefugnisse» erhalten.
Die Schweiz hat die Corona-Krise etwas pragmatischer bewältigt als die Mehrheit der EU-Staaten. Dieser Spielraum ist mit dem Gesundheitsabkommen in Zukunft nicht mehr gegeben, denn dieses zielt auf eine einheitliche, von der EU dirigierte Massnahmenpolitik in Krisensituationen. Es drohen Ausgangssperren und Impfzwang. Die Umsetzung liegt dann nicht mehr beim Polizisten im Dorf, sondern bei anonymen Sondertruppen aus der EU. Hinzu kommt die «EU4Health», ein weiteres Programm der EU, um im Namen des Gesundheitsschutzes zu regulieren und zu bevormunden. Kurz: Bei künftiger Ausrufung einer Notlage würden fremde «Agenturen» mit fragwürdigen Kompetenzen bestimmen. Die Schweiz trägt die finanziellen Verpflichtungen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr und muss die entsprechenden Beamtenstellen zusätzlich schaffen.
Mitsprache ist nicht Mitbestimmung!
In der Kampagne der Befürworter wird propagiert, dass die Schweiz mit den Verträgen in der Gestaltung der Gesetzgebung mitsprechen kann. Das ist eine Täuschung, denn es handelt sich nicht um Mitbestimmung. Es ist zwar nett, wenn man seine Meinung sagen darf, aber wenn dies keine Auswirkung auf die Entscheidung hat, nützt es nichts.
Die Schweiz ist immer noch damit beschäftigt, die bilateralen Abkommen mit der EU aus den Jahren 2002 und 2005 zu verarbeiten. Sie verkraftet keine weitere Unterwerfung unter die EU mit Verträgen, die der Schweiz schaden und sie wirtschaftlich schwächen.
Europa geht es seit dem Zusammenschluss zur EU schlechter denn je. Die Schweiz konnte ihren Kopf, dank ihres eigenen Weges, oben halten. Das zeigt folgende Analyse deutlich:
BIP pro Kopf: Schweiz: 90’000 Schweizer Franken (CHF) – EU: 37’600 Euro
Durchschnittslohn: Schweiz: 6800 CHF – EU: 3160 Euro
Arbeitslosigkeit: Schweiz: 2,4 Prozent – EU: 6,3 Prozent
Mehrwertsteuer: Schweiz: 8,1 Prozent – EU: je nach Land maximal 27 Prozent
Staatsverschuldung: Schweiz: 25,9 Prozent – EU: 82,5 Prozent
Inflation (seit 1995): Schweiz: +18 Prozent – EU: +90 Prozent
Kurs EUR/CHF (seit 2000): –41,7 Prozent
Es gibt viele Gründe, mit denen die bessere Performance der Schweiz erklärt werden kann. Dazu gehören die tiefere Regulierungsdichte, die ordnungspolitisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik und die meist pragmatische Umsetzung von Regulierungen. Dabei wirken die direktdemokratischen Instrumente – insbesondere das stets drohende Referendum – bremsend auf den staatlichen Wildwuchs.
Die EU reguliert mehr und tiefgreifender. Sie ist wenig flexibel und bezieht die Wirtschaft kaum in die Umsetzung der Regulierungen mit ein. Das Resultat:
• 13’000 zusätzliche EU-Regulierungen von 2019 bis 2024;
• 2000 neue Vorschriften pro Jahr;
• ein Klimaschutzgesetz («Green Deal») mit 14’000 Seiten;
• eine Lebensmittelverordnung mit 2000 Seiten;
• eine Datenschutzverordnung, die Unternehmen 5000 Euro pro Jahr kostet;
• Lieferkettengesetz, Entwaldungsrichtlinien, CO2- Grenzbesteuerung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und weitere Bestimmungen.
Die Schweizer Wirtschaft sieht sich mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Die US-amerikanische Zoll- Politik ist nur die jüngste Hürde, die das Land im globalen Wettbewerb nehmen muss. Um wettbewerbsfähiger zu werden, muss die Schweiz die Regulierungsbürde der Unternehmen vermindern und innovativer werden.
Das EU-Paket ist jedoch ein Regulierungsprogramm mit immensen Kosten, das die Möglichkeiten der Unternehmen enorm einschränkt und sich damit negativ auf die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft auswirkt.
In einer Kosten-Nutzen-Abwägung ist sehr wohl zu überlegen, ob der Nutzen des vereinfachten Marktzugangs zur EU die Kosten dafür übersteigt. Die EU-Verträge würden die grösste Regulierungswelle in der Schweizer Geschichte bedeuten. Daher ist zu hoffen, dass die Schweiz sie ablehnt und selbstbewusst weiterhin ihren eigenen Weg geht. Auch wenn sie nicht das Paradies ist, ist sie dennoch eine Insel, die der Anfang eines Umdenkens sein kann.
Die Botschaft des Bundesrates zu den EU-Verträgen ans Parlament wird für März 2026 erwartet.
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Dieser Artikel erschien in leicht geänderter Form zuerst in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Gegendruck.
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