Den steilen Hang aufwärts

Im Gespräch mit Philipp Kruse

Rechtsanwalt Philipp Kruse unterstützt sechs Impfopfer, die durch die Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte geschädigt wurden. Er sprach mit uns über die neusten Erkenntnisse im Fall, über Grundrechte, den Pandemievertrag und Hoffnungsschimmer.

«DIE FREIEN»: Was ist der aktuelle Stand der Strafanzeige gegen die Swissmedic-Verantwortlichen?

Philipp Kruse: Zur Strafanzeige muss man wissen, dass sie aus zwei Ebenen besteht: Es ist in der Hauptsache eine Strafanzeige von sechs betroffenen Impfopfern. Diese klagen einerseits gegen die Verantwortlichen der Zulassungsbehörde Swissmedic: wegen der rechtswidrigen Zulassung neuartiger mRNA-Substanzen unter Verletzung zentraler Sorgfaltspflichten gemäss Arzneimittelgesetz, inklusive ohne eine risikoadäquate Pharmakovigilanz aufzugleisen, die ein verlässliches Bild ermöglicht hätte über die tatsächlichen Schäden; und weil Swissmedic die Öffentlichkeit unmittelbar getäuscht hat in diesem Zusammenhang. Durch diese Rechtsverletzungen wurden meine Mandanten geschädigt. Geschädigt wurden die Opfer natürlich auch durch den Vorgang der Injektion durch die Ärzte, die ihnen nicht alle erforderlichen Informationen gegeben haben, um sich eine freie Meinung bilden zu können. Darum ist es gleichzeitig auch eine Strafanzeige gegen die impfenden Ärzte. Das ist die zweite Ebene.

Neu ist, dass wir mittlerweile wissen, dass in der Strafanzeige gegen die impfenden Ärzte die Zuständigkeit jeweils einer kantonalen Staatsanwaltschaft akzeptiert wurde. In einem ersten Verfahren, für welches der Kanton Bern zuständig ist, haben wir bereits einer ersten Einvernahme beigewohnt. Dort gewannen wir den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft die Sache sehr ernst nimmt. Die Zuständigkeit im Hauptverfahren ist jedoch noch nicht geklärt. Wir sehen die grössten Chancen, eine Zuständigkeit zu begründen mit dem Vorwurf, dass Swissmedic mit Urkunden über die tatsächliche Natur dieser Substanzen getäuscht hat – sowohl bezüglich der Wirksamkeit als auch der Sicherheit. Wir haben jetzt sehr viel mehr Arbeit investiert, um beweisen zu können, dass Swissmedic die Öffentlichkeit systematisch und qualifiziert getäuscht hat. Weil Swissmedic von Gesetzes wegen die höchste Autorität im Lande ist, hat das strafrechtliche Relevanz. Wir sind der Auffassung, dass dadurch Menschen zu Schaden gekommen sind, und dass man die Zulassung auch nicht gestoppt hat, als die Schädlichkeit der mRNA-Substanzen längst der ganzen Welt bekannt war. Die Strafanzeige bezweckt ausserdem, einen gesamtgesellschaftlichen Überprüfungs- und Korrekturprozess in Gang zu setzen. Denn wenn wir das nicht tun, wird sich das Ganze beim nächsten Mal wiederholen …

von Christian Schmid Rodriguez


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