Person ärgere dich nicht
Mensch oder Person? Staat oder Firma? Die Frage geistert durch die Bürgerrechtsbewegung und ruft nach Klärung. Da kommt eine Kurzanalyse eines Juristen-Komitees aus der Bürgerrechtsbewegung gerade recht!
Doch wer auf einen ausgewogenen Blick auf die vielschichtige Thematik hofft, wird enttäuscht. Die Experten lehnen die «Mensch vs. Person»-Idee vollumfänglich ab und verweisen auf den Gesellschaftsvertrag. Ihre Analyse schliessen die Juristen mit dem Grundsatz «Pacta sunt servanda» – Verträge müssen eingehalten werden. Haben die Juristen da wirklich gut nachgedacht? Oder reden sie einfach nach, was uns von den Mächtigen schon in der Primarschule eingeredet wird?
Welcher Vertrag?
Wenn wir uns also – wie von den Juristen gefordert – der Macht unterwerfen sollen, weil wir doch einen Vertrag haben, dann sollten wir nachholen, was die Juristen aus unerfindlichen Gründen versäumt haben: Wir sollten klären, was ein Vertrag ist. Darüber lohnt sich selbst nachzudenken, bevor man aus dem übervollen Fundus der Vordenker schöpft. Machen Sie sich doch kurz eigene Gedanken, was ein Vertrag ist, bevor Sie weiterlesen. Sie werden mit grosser Wahrscheinlichkeit zu ähnlichen Resultaten kommen wie beispielsweise Paul Rosenberg. Er ging der Frage nach dem Gesellschaftsvertrag kürzlich auf seinem Blog Free-Man’s Perspective nach. Nach Rosenberg bedarf eine Sache bestimmter Voraussetzungen, um als «Vertrag» zu gelten. Die wichtigste davon: Es muss sich um eine freiwillige Übereinkunft handeln. Die Partner müssen der Vereinbarung frei von Druck, unlauterer Beeinflussung oder gar Drohung zustimmen. Nun brauchen wir uns gar nicht in Details zu verlieren; unter welchen Bedingungen der «Gesellschaftsvertrag» zustande kam, tut nichts zur Sache. Aus einem einfachen Grund: Die meisten von uns haben eben nicht zugestimmt. Und damit fehlt der Angelegenheit das zwingende Charakteristikum, um als «Vertrag» gelten zu können.
Als über die neue Bundesverfassung abgestimmt wurde, war ich noch nicht stimmberechtigt. Ich kann für mich also unbestreitbar festhalten, dass ich der Bundesverfassung nicht zugestimmt habe. Die Juristen werden nun mit «demokratischer Legitimierung» meine Nichtzustimmung zu einer Zustimmung umformen. …
von Michael Bubendorf
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