Die Rettung der Bourbaki-Armee

Als die Schweiz Neutralität und Solidarität wirklich lebte.

Aus der Geschichte können wir lernen, was Neutralität und Solidarität einst für die Eidgenossenschaft bedeuteten: Im Deutsch-Französischen Krieg half die Schweiz Zehntausenden verzweifelten Menschen aus der Not.

Wir schreiben das Jahr 1870. Am 19. Juli bricht der Deutsch-Französische Krieg aus. Einen Tag zuvor hatte der schweizerische Bundesrat mit einer offiziellen Note die Neutralität erklärt. Diese wird den Kriegsführenden zur Kenntnis gebracht. Bismarck erinnert die Schweiz daran, dass sie zur Aufrechterhaltung der Neutralität militärische Massnahmen zu ergreifen habe, was bedeutet: Sie ist verpflichtet, allfällige Übergriffe auf schweizerisches Territorium mit Waffengewalt zu verhindern. Bismarck schätzt die Abwehrkraft der Schweiz als hoch ein und bezeichnet die Schweizer Armee in den Memoranden von 1858 und 1868/69 als «starke und wohlorganisierte Miliz».

Die Schweiz ist auch wirklich gewillt, ihr Territorium zu schützen. So werden bereits einige Tage vor Kriegsausbruch fünf Divisionen mit insgesamt 37’000 Mann zum Schutz der nördlichen Grenze aufgeboten. Der Rest der Armee wird auf Pikett gestellt. Hans Herzog aus Aarau wird zum General der aufgebotenen Schweizer Armee ernannt. Nachdem im August 1870 die militärischen Ereignisse nördlich der Schweiz abgenommen haben, wird ein Grossteil der Truppen demobilisiert und das Oberkommando aufgelöst.

Allerdings bittet ein Schweizer Divisionskommandant, der mit seiner Truppe am 12. Januar 1871 an der Grenze steht, den Bundesrat wieder um Verstärkung, da vor der Nordwestgrenze starke deutsche Verbände in schwere Kämpfe mit der französischen Bourbaki-Armee verwickelt sind. Der Kriegsschauplatz verlagert sich nach Westen und die Schweizer Einheiten werden entsprechend nachmobilisiert. Im Vergleich zu den rund 200’000 Mann auf der anderen Seite der Grenze ist das Schweizer Aufgebot mit rund 20’000 Mann geradezu bescheiden.

Der französische Hilferuf

Ende Januar 1871 gerät die Bourbaki-Armee (benannt nach General Charles Denis Bourbaki; offiziell hiess sie L’Armée de l’Est) in Rücklage und wird von den Deutschen gegen die Schweizer Grenze gedrängt. General Bourbaki hatte aus Verzweiflung bereits am 26. Januar 1871 einen Suizidversuch unternommen, die Armee wurde danach von General Clinchant geführt. Am 1. Februar 1871 um 2 Uhr morgens erscheint ein hoher französischer Offizier im Grenzort Les Verrières und wünscht den Schweizer General Herzog zu sprechen, um mit ihm den Übertritt seiner Armee in die Schweiz zu verhandeln. Da er aber keine schriftliche Vollmacht besitzt, schickt ihn Herzog wieder zurück, eine solche zu besorgen. Die so gewonnene Zeit nutzt Herzog, um die Übertrittsbedingungen zu bereinigen, die er stellen will. Grundlage dazu bildet eine Verordnung des Bundesrats vom 16. Juli 1870, wonach übertretende einzelne Flüchtlinge oder Deserteure auf angemessene Entfernung zu internieren und bei Auftreten in grösserer Zahl an einem oder mehreren geeigneten Plätzen im Innern der Schweiz unterzubringen, militärisch zu organisieren und zu (ver-)pflegen seien. 90 Minuten später kehrt der französische Offizier mit der Vollmacht zurück und Herzog diktiert die Bedingungen in einem Privathaus in Les Verrières. …

von Marco Caimi


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