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Deutsches Gericht stellt Religionsfreiheit infrage

Briefwechsel mit Lothar Mack

Lieber Lothar 

Kürzlich bist du vom Landesgericht Freiburg verurteilt worden wegen eines spontanen öffentlichen Gottesdienstes in der Corona-Zeit. Der Vorfall ist vom Dezember 2020 in Freiburg, wo eine Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen hätte stattfinden sollen. Die war kurz vor Beginn untersagt worden, doch es waren bereits rund 200 Menschen anwesend, die du dann bei ihrem Zug quer durch die Stadt begleitet hast. In einem Park hattest du für eine Gruppe von ihnen einen Spontangottesdienst ausgerufen, doch ein Polizist hat dich sofort aufgefordert, die «Versammlung» zu beenden. Es reichte gerade noch für ein Vaterunser. Als die Lage an einer Polizeisperre zu eskalieren drohte, hast du − auf Anraten einer Polizistin − ein Megafon genommen und dich kritisch an beide Seiten gewandt. Du hast also in einer unübersichtlichen öffentlichen Situation die Menschen seelsorgerisch begleitet und ihnen einen geistlichen Rahmen herzustellen versucht. 

Die Staatsanwaltschaft jedoch wollte in deinem Auftreten im Park keinen Gottesdienst erkennen, weil sie das Gesamtgeschehen als illegal eingeschätzt hat. Dein Verteidiger hingegen vertrat die Auffassung, dass du keineswegs als Versammlungsleiter gehandelt hast, sondern durchgehend als Seelsorger, und Gottesdienste unter freiem Himmel bräuchten gemäss deutschem Versammlungsgesetz, Paragraph 17, keine Bewilligung. Das Gericht hat das anders gesehen und hat dich nun als «faktischen Leiter einer verbotenen Versammlung» verurteilt, obwohl du weder zu einer Versammlung aufgerufen, noch sie organisiert oder geleitet hattest. 

Ironischerweise wurde dir deine deeskalierende Rolle als Pfarrer sogar zu deinen Ungunsten ausgelegt: Weil sich die Menschen an dir orientierten, giltst du als strafrechtlich verantwortlich für diese «Versammlung». 

Nun könnte man meinen, dass dein Verhalten durch die im Grundgesetz verbürgte Religionsfreiheit geschützt sei. Das Gericht ging diesem Punkt aber perfide aus dem Weg, indem es die religiöse Handlung zum Bestandteil einer an sich bereits verbotenen Versammlung erklärt hat. 

In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Gericht die Trennung von Religion und Moral auf der einen und dem Recht auf der anderen Seite betont. Ersteres sei Privatsache, das zweite eine öffentliche Angelegenheit. Unterm Strich also ein skandalöser Präzedenzfall: «Religionsfreiheit, na klar, aber bitte nicht öffentlich, und schon gar nicht in einer Krisensituation.» 

Die Geldstrafe, 40 Tagessätze zu 30 Euro, ist zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Du musst die Hälfte der Gerichtskosten sowie 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Mangels Erfolgsaussichten und Finanzen bist du nicht in Revision gegangen. 

So, wie ich dich kenne, lässt du dich davon nicht bremsen. Was sind deine nächsten Schritte? Was bedeutet das Urteil für dein Vertrauen in den Rechtsstaat? Was in bezug auf die Religionsfreiheit? Sollten Seelsorger sich wirklich besser nur um ausserweltliche Themen kümmern und keine «heissen Eisen» anfassen? 

Herzlich, 
Christian Schmid Rodriguez 
Redaktionsleiter «DIE FREIEN» 

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Lieber Christian 

Es ist mir mit diesem Prozess hauptsächlich darum gegangen, eine Aussage zu Recht oder Unrecht zu provozieren. Die Richter sollen zu dem stehen, was sie meinen, und wenn es Unrecht ist, dann hätte ich dieses Unrecht gerne schwarz auf weiss dokumentiert − für mich, für die Nachwelt und halt auch als ihre eigene Offenbarung: Sind sie jetzt für oder gegen die Religionsfreiheit? Wenn sie dagegen sind, dann ist es nur die Verlängerung der Politik; dann dokumentieren sie ihren Unglauben und ihre Ungerechtigkeit. Darauf wollte ich es ankommen lassen. 

Das Urteil war zu befürchten. Sie unterdrücken die Religionsfreiheit, indem sie einen Anlauf zu einem spontanen Gottesdienst gar nicht als solchen anerkennen wollen. Sie wollten einfach vermeiden, explizit dazu Stellung zu nehmen, und haben das Thema einfach umschifft. 

Ich werde das schriftliche Urteil genau studieren und dann auch veröffentlichen. Der Richter wird darin auch darlegen, was es legaliter bräuchte, um einen spontanen Gottesdienst «anerkannt» zu bekommen. Das wäre dann der positive Ertrag von der Geschichte, denn wenn man das weiss, kann das auch andere ermutigen, sich in solchen Situationen vor die Leute zu stellen. 

Aus den Landeskirchen in Deutschland und der Schweiz waren wir nur zwei Pfarrer im Dienstalter, die dafür auch auf die Strasse gegangen sind: Pfarrer Martin Michaelis aus Quedlinburg und ich. Das ist doch eine einzige Schande und eine kirchenpolitische Katastrophe, weil es den Gehorsam nach oben verfestigt. Da ist auch keine Busse zu erwarten; je länger dieser falsche Gehorsam dauert, desto mehr verhärten die sich und kommen ins Beschwichtigen, Rechtfertigen und Ausblenden − wie es halt auch die Politiker machen. 

Hinzu kommt ein weiterer dicker Hund: Nicht bloss, dass die Landeskirchen mitgemacht haben, sondern dass sie mir sogar noch in den Rücken fallen und mich verleumden. Sie machen unbedacht beim Offiziellen mit, und das ist Feigheit vor dem Feinde. Hier ist der Staat der Feind der Freiheit. Es sind die Christen, die für die Freiheit und die Menschen aufstehen sollten, allen voran die Kirchenleiter. 

Sie sagen, ich solle «friedlich bleiben». Aber deren Definition von «friedlich» kann ich nicht übernehmen. Es reicht einfach nicht, die Leute nur «in meine Gemeinde einzuladen» und dort zu sagen, was ich mir selber so vorgenommen habe. Sondern ich muss mich an die Seite stellen von denen, die bedrängt sind, um so vielleicht erst wieder Glaubwürdigkeit und Hörbereitschaft zu bekommen. 

Ich habe es mehrmals an verschiedenen Demos gesagt: Wenn es um Freiheit, Menschenwürde, Menschenrechte geht, stellt sich für jeden Pfarrer die Frage: «Für wen soll ich jetzt da sein?» Für die da oben, damit es in meiner Gemeinde «keine Spaltung» gibt, die wir in solchen Fällen aber ohnehin nur noch bewusst ausblenden können? Das wäre Friedhofsruhe. Oder bin ich dann da, um mich an die Seite von denen zu stellen, die unter die Räder kommen? Wenn der Staat sich gegen die Menschen wendet, dann sollte die Position von Pfarrern – von Christen insgesamt – schon klar sein. Da müssten wir doch gar nicht mehr viel reden. 

Gehen wir also weiter, in Gottes Namen,
Lothar Mack 
evangelischer Pfarrer

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Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbstständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal: StimmeundWort. Kontakt: artikel34@pm.me


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